Die
Würfelnatter - ihr Bestand in der Steiermark hat in den
letzten Jahrzehnten stark abgenommen.
Kopf einer ca. 10 Jahre alten
Würfelnatter. Auch hier sind die runden Pupillen schön
zu erkennen.
Würfelnatter in Verteidigungsstellung. Dabei nimmt
der Körper die für viele Schlangen typische S-Stellung an.
Ein lautes Zischen begleitet ihr Abwehrverhalten. |
| Deutscher
Name: |
Würfelnatter |
Lateinischer
Name:
|
Natrix
tessellata |
Vorkommen
/ Verbreitung:
|
In der Steiermark, genauso wie im
gesamten Bundesgebiet, ist der Bestand der Würfelnatter in den
letzten 3 Jahrzehnten stark zurückgegangen. Ihre bevorzugten,
natürlichen Lebensräume (Aulandschaften, bewaldete
Gewässer) verschwanden systematisch durch Fluss- u.
Bachregulierungen, Au-Waldrodungen, Siedlungsbauten etc. Ebenso nahm
über weite Strecken der Fischbestand dramatisch ab, welcher als
Hauptnahrung der Würfelnatter gilt. Es gibt jedoch Hoffnung, da
die Würfelnatter anscheinend in der Lage ist, auch mit anderen,
für sie nicht typischen Lebenräumen, zurechtzukommen. In
letzter Zeit tauchen Würfelnattern auch in Gebieten und Regionen
auf, welche früher nicht zu ihren Lebenräumen zählten.
Funktionierende größere Populationen innerhalb ihrer
natürlichen Biotope findet man in der Steiermark noch an der
Lafnitz (Hartberg), der Raab (Weiz, Feldbach), der Sulm (Leibnitz),
sowie abschnittsweise an der Kainach (Mooskirchen, Lieboch, Zwaring),
dem Dultbach (Gratkorn/Gratwein) und den Mur-Auen. Ebenso im Ennstal,
dem Palten-Liesingtal und an der Mürz. |
Erreichbare
Größe:
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Die Würfelnatter erreicht
eine
Länge von rund 140 cm, wobei die Weibchen
größer werden als die Männchen. |
Erreichbares
Alter:
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Die Lebenserwartung einer
Würfelnatter liegt bei ca.15 - 20 Jahren. Vorraussetzung ist ein
optimaler Lebensraum und ein ausreichendes Nahrungsangebot. Die meisten
Tiere überleben, wie auch alle anderen Jungschlangen, die ersten 3
Jahre nicht, da sie zum Nahrungsspektrum von Vögel und anderer
Fressfeinde gehören. Mit zunehmender Größe wird jedoch
die Bedrohung des Gefressenwerdens immer geringer. |
| Nahrung: |
Vorwiegend
Fische, Frösche und Kröten. Es soll auch bei den
Würfelnattern
immer wieder zu Kanibalismus kommen, was wir jedoch selbst nicht
bestätigen
können. |
Aktivität:
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Die Würfelnatter
ist in der Steiermark, immer abhängig von Witterung
und Temperatur, sowohl tag- als auch nachtaktiv. |
Winterruhe:
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Von ca.
Ende Oktober bis Ende März.
Hinweis:
Wir können definitiv bestätigen, das Würfelnattern in
der Lage sind auch Außentemperaturen bis zu leichten Minusgraden über
einen längeren Zeitraum zu überleben. Vermutlich sorgt ein
Enzym oder die im Blut enthaltenen Stoffe dafür, dass
die Wassermoleküle in den Körperzellen bei leichten
Minustemperaturen
nicht kristallisieren. |
Fortpflanzung / Paarung:
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Die Paarung
erfolgt nach der Winterruhe in den Frühlingsmonaten je nach
Witterung
zwischen Ende März und Mai. Die Eiablage erfolgt rund 2 Monate
später
an Orten, wo durch organische Zerfallsprozesse genügend Wärme
zum bebrüten der Eier vorhanden ist. Der Schlupf der Jungtiere
erfolgt
zwischen Juli und September. |
Verhaltensmerkmale bei einer
Bedrohung:
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Die Würfelnatter
geht dem Menschen grundsätzlich früh genug aus dem Weg und
flüchtet
dabei ins Wasser, unter die nächstbeste Wurzel oder unter einen
Stein.
Sie ist deshalb auch sehr schwer aufzufinden. Fühlt sie sich
direkt
bedroht, kauert sie sich zusammen, wobei sie eine deutliche S-Stellung
einnimmt, beginnt laut zu Zischen, und beißt mitunter auch rasch
zu, wobei der Biss absolut harmlos ist. Durch ihr typisches
Abwehrverhalten
ist sie in gewissen Regionen auch unter dem Namen "Vipernnatter"
bekannt. |
Sonstiges / Nennenswertes:
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Würfelnattern
sind im Großteil Österreichs vom Aussterben bedroht oder
bereits
Ausgestorben. In der Steiermark sind die Populationen gebietsweise
jedoch
noch stark genug, dass ein Überleben der Art aus eigener Kraft
möglich
sein müsste. Vorrausgesetzt, die noch wenigen, bestehenden
Lebensräume
werden nicht zerstört. |
Schutzstatus:
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Würfelnattern
stehen, so wie alle heimischen Schlangen, unter strengstem Schutz.
Die Tiere dürfen nicht gefangen, der Natur entnommen oder
getötet
werden. Ebenso ist das Umsiedeln der Tiere durch Privatpersonen
verboten. |
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