Nach einer Anzeige des Veterinäramtes der Stadt Graz (Amtstierarzt Hejny) wurde ein Strafbescheid gegen Heinz Hubmann wegen Verletzung
der Bewilligungspflicht zum Halten von gefährlichen Wildtieren
laut § 3c Abs.:1 des Stmk. Landessicherheitsgesetz verhängt.
Nach Berufung fand am 22. April 2008 vor dem Unabhängigen
Verwaltungssenat des Landes Steiermark (Richter Klaus Stühlinger) die Geschichte nun ein Ende. Nach Vorlage aller relevanten Beweise konnte von Seiten Herrn Hubmann
der Anklagepunkt völlig entkräftet werden und es erfolgte ein
zweifelsfreier (sofort rechtsgültiger) Freispruch.
Medienartikel im Kurier vom 23. April 2008:
Persönliche Anmerkung:
Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich bei der Kanzlei Dörner & Singer / Graz, die mich durch Herrn Mag. Andreas Rom hervorragend vertreten hat.
Mein weiterer Dank gilt Frau Ulrike Jantschner vom Kurier sowie Herrn Klaus Müller für die Unterstützung.
Heinz Hubmann
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