Nach Strafbescheid: Unabhängiger Verwaltungssenat entscheidet auf Freispruch!
(23.04.2008)

Nach einer Anzeige des Veterinäramtes der Stadt Graz (Amtstierarzt Hejny) wurde ein Strafbescheid gegen Heinz Hubmann wegen Verletzung der Bewilligungspflicht zum Halten von gefährlichen Wildtieren laut § 3c Abs.:1 des Stmk. Landessicherheitsgesetz verhängt. Nach Berufung fand am 22. April 2008 vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Steiermark (Richter Klaus Stühlinger) die Geschichte nun ein Ende. Nach Vorlage aller relevanten Beweise konnte von Seiten Herrn Hubmann der Anklagepunkt völlig entkräftet werden und es erfolgte ein zweifelsfreier (sofort rechtsgültiger) Freispruch.  

Medienartikel im Kurier vom 23. April 2008:


Persönliche Anmerkung:

Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich bei der Kanzlei Dörner & Singer / Graz, die mich durch
Herrn Mag. Andreas Rom hervorragend vertreten hat.
Mein weiterer Dank gilt Frau Ulrike Jantschner vom Kurier sowie Herrn Klaus Müller für die Unterstützung.

Heinz Hubmann

ZURÜCK