Meldung von Reptilien

Ständig werden wir mit Fragen konfrontiert, ob man seine Tiere melden muss und soll. Nach einigen unerfreulichen Erfahrungen läßt die Angst davor, der Willkür der Kontrollorgane ausgesetzt zu sein, eventuell unsinnige, praxisfremde und unerfüllbare Auflagen aufgebrummt zu bekommen oder dass einem sogar die Haltung verboten wird, immer mehr Terrarianer "in den Untergrund" verschwinden.

Dabei müssen wir beobachten, dass sich leider v.a. die seriösen Kollegen, die ohnedies ihre Tiere artgerecht pflegen und zum Teil großartige, und für den Artenschutz unglaublich wichtige, Nachzuchterfolge aufweisen, ihr Hobby aufgeben, weil sie es sich nicht leisten können, ihr Terrarium den neuen Anforderungen durch das Tierschutzgesetz anzupassen. Vor allem die Größenangaben in den Verordnungen bereiten uns Kopfzerbrechen, oftmals  handelt es sich hierbei nur um ein paar Zentimeter, die jedoch praxis- und materienfremde Organe einen Negativbescheid erstellen lassen, unabhängig, wie das Terrarium innen gestaltet ist (was unseres Erachtens nach viel wichtiger ist, als die Zentimeterstriche am Maßband!)

Dass durch solch ein Vorgehen der Schwarzhandel und die unkontrollierbare "Untergrundszene" gefördert wird, kann jeder mit etwas Hausverstand nachvollziehen. Dafür gibt es auch unzählige Belege (die meisten Giftschlangen gibt es in den Ländern, in welchen die Haltung verboten ist. Ähnliches wissen wir auch von Waffengesetzen u.ä.)

Es wird uns bei den bisherigen behördlichen Kontrollen von unterschiedlichen Erfahrungen berichtet. Sinnlose Anzeigen auf der einen Seite stehen absolut konstruktiven Gesprächen und unkomplizierten Bewilligungen auf der anderen Seite gegenüber. Allein daran kann man schon erkennen, dass es nicht prinzipiell Probleme mit den Behörden geben muss, sondern dies sehr stark von der Kompetenz, dem Fingerspitzengefühl und charakterlichen Persönlichkeit des Veterinärs abhängig ist.
Nach dem Gesetz hat sich die Behörde bei einer Kontrolle "...solcher Personen zu bedienen, die über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen..." §35 (5) Tierschutzgesetz. D.h. dass reptilienerfahrene Personen z.B. Sachverständige, zu einer Kontrolle heranzuziehen sind. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass das Herpetologische Zentrum über solche erfahrene Reptilienhalter wie auch über zwei Sachverständige verfügt, die gerne unter der Hotline 0664/300 91 50 zu solch einer Kontrolle hinzugezogen werden können.

Es ist hier nicht der Platz, um über die Sinnhaftigkeit und Qualität der Gesetze zu diskutieren. "artgerecht" und "gesetzeskonform" sind leider nicht immer dasselbe. Es gibt unzählige Vereine und Organisationen, die mit einzelnen Punkten dieser Gesetze nicht einverstanden sind, diese als unnötig oder praxisfremd bezeichnen und um deren Abänderung bemüht sind.

Tatsache ist jedoch, dass es diese Gesetze nun einmal gibt und sie - bis zu einer Änderung - von uns Terrarianern eingehalten werden müssen!
Hierbei muss noch zwischen einer reinen Meldepflicht und einer Bewilligungspflicht (für Tiere, "...die besonder Anforderungen an den Halter stellen...") unterschieden werden. Zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirksbehörde (anders als im Landesgesetz, wonach ursprünglich lediglich die Gemeinde zu informieren war).

Es kann im Moment nur auf die Vernunft und Gesprächsbereitschaft der zuständigen Veterinärmediziner appelliert werden, denn sie sind diejenigen, welche derzeit mit der Kontrolle betraut sind. Wir haben auch schon - wie oben beschrieben - Bekanntschaft mit Amtstierärzten und Veterinärmedizinern gemacht, die absolut offen mit uns gesprochen haben und dankbar für viele praxisorientierte Informationen waren.

Wir stehen einer Meldepflicht bei sinnhafter Umsetzung der Gesetze grundsätzlich positiv gegenüber und empfehlen auf dieser Stelle jedem, seine Tiere ordnungsgemäß anzumelden.  Bei korrekter und gesetzeskonformer Haltung "...ist eine Bewilligung (zur Wildtierhaltung) zu erteilen..." (siehe Tierschutzgesetze).

Bitte beachten Sie, dass es mehrere unterschiedliche Gesetze gibt, die bei korrekter Reptilienhaltung berücksichtigt werden müssen. Ein positiver Bescheid einer Veterinärbehörde über die Haltungserlaubnis basierend auf den Richtlinien des Tierschutzgesetzes sagt noch nichts darüber aus, ob ihr Tier nicht artenschutzrechtlichen Bestimmungen oder irgendwelchen Zollgesetzen unterliegt.

Lassen Sie sich aber auch durch diese Gesetzestexte nicht zu sehr verwirren und verängstigen!
(sie wissen gar nicht, wieviele Gesetze sie im alltäglichen Leben befolgen, ohne es zu wissen. Gerne ziehe ich an dieser Stelle einen Vergleich mit dem Autofahren, welches unzähligen Gesetzen unterliegt, deren Befolgung für uns selbstverständlich und daher automatisch erfolgt. Immer wieder gibt es auch hier Novellen, Meldepflichten, Versicherungen, "Spielregeln" - jeder der ein Auto will, befolgt auch diese Spielregeln. Ein verpflichtendes Nachrüsten durch z.B. Katalisator o. Partikelfilter müssen wir ebenso in Kauf nehmen, wie das Stehenbleiben bei Rot und die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschreibungen. Aufgehalten von der Verkehrsstreife hilft es auch nichts zu sagen, dass der andere noch schneller gefahren ist oder die Sinnhaftigkeit einer 30er-Beschränkung auf diesem Streckenabschnitt zu diskutieren! Ähnlich sollte man auch unsere Tierhaltungsvorschriften sehen!)

Gerne stehen wir ihnen für Fragen zur Verfügung!
Mag. Jörg Zwicker
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